Wesentlicher Regelungsrahmen
Profi-Waschmittel in der EU unterliegen der Verordnung (EG) 648/2004 und ihren Änderungen. Dieser Rahmen legt Kriterien zur biologischen Abbaubarkeit von Tensiden fest, beschränkt bestimmte Stoffe, regelt Kennzeichnungspflichten und die Verbraucherinformation.
Zentrale Aspekte der Verordnung
- ✓Aerobe Endabbaubarkeit der Tenside ≥ 60 %
- ✓Sicherheitsdatenblatt für den gewerblichen Gebrauch verpflichtend
- ✓Kennzeichnung mit Zusammensetzung, Konservierungsstoffen, allergenen Duftstoffen
- ✓Phosphatbeschränkungen bei Haushaltswaschmitteln (gilt nicht für Profi-Waschmittel)
- ✓Pflicht zur Meldung der Inhaltsstoffe in der europäischen Datenbank
Weitere einschlägige Vorschriften
- CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 · Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
- REACH (EG) 1907/2006 · Registrierung und Beschränkung chemischer Stoffe
- Verordnung 528/2012 · Biozidprodukte (Desinfektionsmittel)
- Richtlinie 2012/18/EU · Seveso III (Lagerung größerer Mengen)
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