Wesentlicher Regelungsrahmen

Profi-Waschmittel in der EU unterliegen der Verordnung (EG) 648/2004 und ihren Änderungen. Dieser Rahmen legt Kriterien zur biologischen Abbaubarkeit von Tensiden fest, beschränkt bestimmte Stoffe, regelt Kennzeichnungspflichten und die Verbraucherinformation.

Zentrale Aspekte der Verordnung

  • ✓Aerobe Endabbaubarkeit der Tenside ≥ 60 %
  • ✓Kennzeichnung mit Zusammensetzung, Konservierungsstoffen, allergenen Duftstoffen
  • ✓Phosphatbeschränkungen bei Haushaltswaschmitteln (gilt nicht für Profi-Waschmittel)

Neue Verordnung: Die Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside (ABl. L vom 2. März 2026) hebt die Verordnung 648/2004 mit Wirkung vom 23. September 2029 auf und gilt ab diesem Datum (mit Ausnahme von Artikel 4 Absätze 3 und 4). Zu den Neuerungen gehören unter anderem der digitale Produktpass und die Möglichkeit einer digitalen Kennzeichnung. Produkte, die vor diesem Datum gemäß der Verordnung 648/2004 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin vertrieben werden.

Weitere einschlägige Vorschriften

  • CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 · Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Meldung gefährlicher Gemische an die Giftinformationszentren (PCN, UFI-Code)
  • REACH (EG) 1907/2006 · Registrierung und Beschränkung chemischer Stoffe; Sicherheitsdatenblatt (Artikel 31)
  • Verordnung 528/2012 · Biozidprodukte (Desinfektionsmittel)
  • Richtlinie 2012/18/EU · Seveso III (Lagerung größerer Mengen)

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