Wesentlicher Regelungsrahmen

Profi-Waschmittel in der EU unterliegen der Verordnung (EG) 648/2004 und ihren Änderungen. Dieser Rahmen legt Kriterien zur biologischen Abbaubarkeit von Tensiden fest, beschränkt bestimmte Stoffe, regelt Kennzeichnungspflichten und die Verbraucherinformation.

Zentrale Aspekte der Verordnung

  • ✓Aerobe Endabbaubarkeit der Tenside ≥ 60 %
  • ✓Sicherheitsdatenblatt für den gewerblichen Gebrauch verpflichtend
  • ✓Kennzeichnung mit Zusammensetzung, Konservierungsstoffen, allergenen Duftstoffen
  • ✓Phosphatbeschränkungen bei Haushaltswaschmitteln (gilt nicht für Profi-Waschmittel)
  • ✓Pflicht zur Meldung der Inhaltsstoffe in der europäischen Datenbank

Weitere einschlägige Vorschriften

  • CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 · Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
  • REACH (EG) 1907/2006 · Registrierung und Beschränkung chemischer Stoffe
  • Verordnung 528/2012 · Biozidprodukte (Desinfektionsmittel)
  • Richtlinie 2012/18/EU · Seveso III (Lagerung größerer Mengen)

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